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Ich bin seit meiner Geburt österreichischer Staatsbürger. Mein Vater besitzt bereits seit vor meiner Geburt die australische Staatsbürgerschaft. Dadurch habe ich die Möglichkeit, die australische Staatsbürgerschaft „by descent“, also aufgrund meiner direkten Abstammung, zu beantragen. Für mich geht es dabei nicht einfach um einen zweiten Pass. Australien ist durch meinen Vater Teil meiner familiären Geschichte und ein Land, in dem ich mir gut vorstellen kann, für Studium oder Beruf einige Zeit zu leben. Gleichzeitig möchte ich meine österreichische Staatsbürgerschaft selbstverständlich behalten. Genau hier liegt für mich das Problem: Wir haben als Familie bereits versucht, die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu beantragen. Dieser Antrag wurde jedoch sowohl für mich als auch für meine Schwester nicht genehmigt, weil laut Behörde kein ausreichend außergewöhnlicher bzw. besonderer Grund vorlag. Das finde ich schwer nachvollziehbar. Mein eigener Vater ist australischer Staatsbürger, die Verbindung zu Australien besteht also seit meiner Geburt. Trotzdem reicht diese enge familiäre Bindung offenbar nicht aus, um beide Staatsbürgerschaften behalten zu dürfen. Gerade bei jungen Menschen halte ich diese Regelung für alles andere als zeitgemäß. Wenn ich beispielsweise in Australien studiere oder arbeite, bedeutet das nicht, dass ich Österreich den Rücken kehre. Im Gegenteil: Ich kann dort Erfahrungen, internationale Kontakte und Know-how sammeln und dieses später wieder nach Österreich zurückbringen. Besonders unfair empfinde ich außerdem, dass Doppelstaatsbürgerschaften in Österreich in bestimmten Ausnahmefällen durchaus möglich sind. Natürlich kann es sachliche Gründe für Ausnahmen geben, aber ich frage mich, warum eine direkte familiäre Verbindung zu einem zweiten Staat nicht ebenfalls ausreichend berücksichtigt wird. Für mich schließen sich eine Verbundenheit mit Österreich und Australien nicht gegenseitig aus. Ich möchte die Möglichkeit haben, in Australien zu leben, zu studieren oder zu arbeiten, ohne mich deshalb dauerhaft von Österreich trennen zu müssen. Eine moderne Staatsbürgerschaftspolitik (wie sie in den meisten Ländern vorhanden ist) sollte solchen internationalen und familiären Lebensrealitäten stärker Rechnung tragen.
Aaron B.
Ich bin als Kind einer Österreicherin und eines Schweizers in der Schweiz geboren. Da meine Eltern nicht verheiratet waren, habe ich nur die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. Da ich ohne Schweizerische Staatsbürgerschaft meinen Berufswunsch als Richterin nicht verfolgen darf, mich politisch nicht engagieren darf und auch keine mehr als 6-monatigen Auslandsaufenthalte machen darf, bin ich faktisch gezwungen, mich einerseits zwischen dem Land meiner Mutter und dem Land meines Vaters und andererseits zwischen meiner österreichischen Familie und meiner schweizerischen Familie zu entscheiden. Ich unterstütze daher dieses Anliegen.
Katrin J.
Meine Frau und ich sind österreichische Staatsbürger und leben seit 2006 in der Schweiz. Unsere Kinder sind hier aufgewachsen, fühlen sich aber durch unsere Herkunft auch stark mit Österreich verbunden. Die aktuelle Rechtslage zwingt sie jedoch zu einer unnötigen Entscheidung: Sie müssen sich zwischen der österreichischen und der Schweizer Staatsbürgerschaft entscheiden – obwohl eine Doppelstaatsbürgerschaft in vielen europäischen Ländern (wie Deutschland, Italien, Frankreich oder den Niederlanden) längst Realität ist. Österreichs starre Haltung in dieser Frage wirkt nicht nur rückständig, sondern auch realitätsfremd. In einer globalisierten Welt, in der Mobilität und mehrfache Identitäten immer normaler werden, ist es an der Zeit, dass Österreich hier nachzieht und seinen Bürgern die gleiche Freiheit gewährt wie andere europäische Staaten.
Franz O.
Hallo. Leider muss ich mittlerweile den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft beklagen. Ich lebe und arbeite seit 2011 in der Schweiz. Auf Grund der schweizerischen Gesetze konnte ich mit der Niederlassungsbewilligung C, für Max. 24 Monate ( und nur mit Antrag ) ausserhalb der Schweiz leben. Danach wäre meine Niederlassungsbewilligung ungültig geworden. Da es in Österreich 2009 noch keine Ausbildung als OTA/TOA ( Techn. Operationsassistent), absolvierte ich die Ausbildung im Ausland und verbrachte seither fast mein ganzes Berufsleben in der Schweiz. Meine Frau ( eingebürgerte Österreicherin, nigerianischer Herkunft ) und ich haben unseren Kindern trotzdem immer Wissen über unsere Herkunftsländer vermittelt. Wir haben die Geschehnisse in Österreich immer verfolgt und leben auch aktiv die schweizerische, österreichische und nigerianische Kultur. Und wir haben die Familie, die wir regelmässig besuchen in Österreich. Unsere Kinder durften Doppelstaatsbürger werden. Wir mussten uns aber entscheiden und auf Grund der nicht garantierten Rückkehrmöglichkeit in die Schweiz ( ohne schweizerische Staatsbürgerschaft und möglicher Änderungen in der Zukunft, siehe zB. Abstimmung über 10 Mio Schweiz am 14.6.26 ) haben wir uns für die schweizerische Staatsbürgerschaft entschieden. Diese Entscheidung war extrem schwer, freuen uns natürlich auch über die schweizerische Staatsbürgerschaft aber der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft macht uns trotzdem immer noch sehr unglücklich. Weil es einem einfach das Gefühl vermittelt, aus der eigenen Heimat verstoßen worden zu sein. Wir wollten eigentlich später wieder zurück nach Österreich und ich hätte dann auch in Österreich meine berufliche Erfahrung als Operationspfleger und als Techn. Sterilisationsassistent fur die Medizinprodukteaufbereitung ( der Beruf ist zB in Österreich noch nicht so entwickelt, in der Schweiz mittlerweile ein anerkannter Lehrberuf -Medizinproduktetechnologe ) einbringen können. Auch meine Frau ist im OP/Medizinprodukteaufbereitung tätig. Wir haben jetzt die Schweizer Staatsbürgerschaft aber eine verlorene Heimat und eine Rückkehr nach österreich ist so sinnlos für uns. Grüsse aus der Schweiz, Günter
Günter B.
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